Darf mit der ISO 9001 Zertifizierung Werbung gemacht werden?

Wenn ein Unternehmen viel in das unternehmensinterne Qualitätsmanagementsystem und die damit verbundene Zertifizierung nach ISO 9001 steckt, dann stellt sich die berechtigte Frage, ob damit auch Werbung gemacht werden darf.

Ein Unternehmen darf die ISO 9001 Zertifizierung für das Marketing verwenden!

Ein nach ISO 9001 zertifiziertes Unternehmen darf diesen Umstand sehr wohl für Marketingzwecke verwenden. Wichtig dabei ist allerdings zu beachten, dass dadurch nicht der Eindruck entsteht, dass es sich bei den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens um zertifizierte Produkte oder Dienstleistungen handelt. Es muss zweifelsfrei ersichtlich sein, dass sich diese Zertifizierung auf das Unternehmen bzw. durch das Unternehmen geführte Qualitätsmanagement bezieht. Eine Nennung oder Erwähnung der Zertifizierung am Produkt direkt ist also dringend zu vermeiden.

Wie darf die Zertifizierung eingesetzt werden?

Wenn der oben genannte Produkt- bzw. Dienstleistungsbezug vermieden wird, darf die Zertifizierung auf vielfältige Art und Weise im Marketingbereich eingesetzt werden. Viele Unternehmen tun dies sehr bewusst und erfolgreich. Gerade für kleinere Unternehmen kann dies sinnvoll sein, da eine ISO 9001 Zertifizierung das Vertrauen des (potentiellen) Kunden in die Leistungsfähigkeit des Unternehmens steigern kann.

Mögliche Einsätze sind zum Beispiel:

  • Nennung der Zertifizierung auf Drucksachen (zum Beispiel Broschüren, Briefpapier u.ä.)
  • Veröffentlichung des Zertifikates auf der Internetseite
  • Blogbeitrag über die erfolgreiche Zertifizierung bzw. die weiteren erfolgreichen Überwachungsaudits
  • Presseartikel zum Beispiel zur Zertifikatsübergabe

Was kann passieren, wenn dies nicht ordnungsgemäß geschieht?

Immer wieder sieht man die Fälle, in denen zum Beispiel direkt auf Produkten mit dem ISO 9001 Logo geworben wird. Dies ist nicht gestattet und kann im schlimmsten Fall bis zum Entzug des Zertifikates gehen. Auch wenn viele Zertifizierungsgesellschaft prüfen, ob die Zertifizierungsmarke korrekt eingesetzt wird, kommen diese Fälle immer wieder vor. Und so lange, wie dies der Zertifizierungsgesellschaft nicht auffällt oder kein Wettbewerber dagegen vorgeht, bleibt dies in der Regel ohne Folgen. Denn auch hier gilt der Grundsatz - wo kein Kläger da kein Richter. Und sicherlich ist auch der Entzug des Zertifikates nicht der erste Schritt - doch um solche Probleme zu vermeiden, sollte sich jedes zertifizierte Unternehmen an die "Spielregeln" diesbezüglich halten.

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ISO 9001 Berater - Michael Thode

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