Finanzielle Förderung zur Anpassung bzw. Einführung eines Qualitätsmanagementsystems
Es ist möglich bundesweit Fördermittel für die Beratung beim Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 zu erhalten. "Förderung unternehmerischen Know-hows" nennt sich das Förderprogramm und diese Förderungen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt.
Förderungsvoraussetzungen:
Antragsberechtigt sind dabei Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe, mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro.
Das beratende Unternehmen muss bei der BAFA als Berater gelistet sein und sich dafür verpflichten eine hohe Qualität zu praktizieren und nachzuweisen. Der Nachweis der Qualität erfolgt über die Ausarbeitung einer Qualitätsmanagementdokumentation nach den Merkblättern der BAFA (die sehr dicht an die ISO 9001 angelehnt sind) oder über eine eigene Zertifizierung nach ISO 9001.
Höhe der Förderung:
Bemessungs-grundlage | Region |
Fördersatz in % |
max. Zuschuss | |
Junge Unternehmen (jünger als zwei Jahre) |
4.000,- |
neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig)
|
80 % | 3.200,- € |
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, mit Berlin und Region Leipzig)
|
50 % | 2.000,- € | ||
Region Lüneburg |
60 % |
2.400,- € |
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|
||||
Bestandsunternehmen (älter als zwei Jahre) |
3.000,- |
neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig)
|
80 % | 2.400,- € |
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, mit Berlin und Region Leipzig)
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50 % | 1.500,- € | ||
Region Lüneburg | 60 % | 1.800,- € |
Diese Förderung wird nicht nur für die Beratung zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems gewährt, sondern auch für andere Themenbereiche, z.B. Compliancemanagement, Außenwirtschaftsberatungen und andere Themen. Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an oder besuchen die Internetseite der BAFA.
Regional sind unter Umständen weitere Fördermöglichkeiten vorhanden, die wir gerne für Sie prüfen. Wir beraten Sie selbstverständlich bei der Auswahl der Förderungsmöglichkeiten und sind bei deren Beantragung behilflich.
Antragsverfahren:
- Die Fördermittel werden im Vorwege durch das zu beratende Unternehmen online beantragt - die Lösungsfabrik gibt dabei gerne Hilfestellung.
- Die Zusage erfolgt schriftlich per Post durch die BAFA. Erfahrungsgemäß ist dies innerhalb weniger Werktage der Fall.
- Erst nach Erhalt der Fördermittelzusage darf ein Beratungsvertrag unterschrieben werden!
- Der Berater muss in der Beraterdatenbank der BAFA gelistet sein.
- Die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Fördermittelzusage abgeschlossen sein.
- Der Berater muss einen Coachingbericht erstellen.
- Dieser Coachingbericht wird zusammen mit weiteren Dokumenten online zum Abruf der Fördermittel durch das beratende Unternehmen eingereicht, um die Fördermittel abzurufen.
Haben Sie Fragen zum Thema Förderung zur ISO 9001 / Qualitätsmanagement? Dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine
Die Lösungsfabrik Thode und Partner ist bei der BAFA als Berater gelistet und somit sind unsere Dienstleistungen aus dem Bereich Qualitätsmanagement Beratung förderfähig.